Bildung und Teilhabe
Das Bildungs und Teilhabepaket der deutschen Bundesregierung (BuT) übernimmt alle Kosten einer professionellen Nachhilfe für Personen, die Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Sozialgeld) beziehen.
So können finanziell schwache Familien für Ihre Kinder Leistungen für Lernförderung über das BuT beantragen.
Sie möchten das Bildungs und Teilhabepaket in Anspruch nehmen?
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!
Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung und begleiten Sie bei allen anderen Fragen.
So können Sie die Finanzierung der Nachhilfe beantragen:
- Erster Schritt: Antragsformular besorgen
Das Formular bekommt man bei den sogenannten Leistungsstellen.
Für Arbeitssuchende (Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig, deren Aufgaben meistens vom Jobcenter wahrgenommen werden.
Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, müssen sich an das zuständige Rathaus, Bürgeramt oder die Kreisverwaltung wenden. - Zweiter Schritt: Bestätigung der Schule einholen
Ist Ihr Kind versetzungsgefährdet oder gibt es keine zusätzliche Förderung an der Schule Ihres Kindes, kann es eine außerschulische Lernförderung erhalten. Sprechen Sie dazu mit den Lehrern und lassen Sie sich bestätigen, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht. - Dritter Schritt: Antrag stellen
Mit der Bestätigung der Schule können Sie bei Ihrem zuständigen Amt den Antrag auf außerschulische Förderung stellen. - Vierter Schritt:
Den richtigen Nachhilfe-Anbieter suchenSobald Ihrem Antrag stattgegeben wird, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.